Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Einleitung

Besten Dank für Ihr Interesse an dem Angebot / Event vom Partyhof. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung kommt zwischen Ihnen («Kunde») und dem Partyhof unter der Führung von Martin und Barbara Rupp ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

2.    Anmeldung

Die Anmeldung für ein Angebot / Event vom Partyhof erfolgt schriftlich und wird durch den Partyhof auch schriftlich bestätigt. Erst mit der Anmeldebestätigung vom Partyhof kommt der Vertrag gültig zustande. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Partyhof.

3.    Vertragsgegenstand

Der Partyhof verpflichten sich, die von Ihnen gewünschten Leistungen zu erbringen, wie sie in der Anmeldebestätigung beschrieben sind. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Preises für das Angebot/Event.

4.    Preise

Die Preise für die Angebote ersehen Sie aus der Ihnen zugestellten Anmeldebestätigung. Sie sind in Schweizer Franken. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

5.    Zahlungsbedingungen

Das Angebot / der Event ist bis spätestens 30 Tage im Voraus auf das in der Anmeldebestätigung aufgeführte Konto zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung kommt ein Zuschlag von 20 Franken dazu.

 

6.    Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden

Eine Annullation durch den Kunden vor dem Anlass ist den Partyhof schriftlich mitzuteilen. Unabhängig vom Grund für die Absage fallen bei jeder Annullation die folgenden Kosten an:

·         bis 30 Tage vor dem Angebot / Anlass 20% des Betrages

·         29 bist 20 Tage vor dem Angebot / Anlass 30% des Betrages

·         19 bis 14 Tage vor dem Angebot / Anlass 50% des Betrages

·         13 bis 7 Tage vor dem Angebot / Anlass 80% des Betrages

·           6 - oder weniger Tage vor dem Angebot / Anlass 100%

Die Annullierungskosten sind innert 10Tage auf das Konto zu überweisen!

Bei Nichtzahlung der Rechnung innert 10 Tagen wird direkt die Betreibung eingeleitet und es kommt eine Umtriebs Entschädigung von 100.- dazu.

 

Eine Verschiebung wegen Krankheit/Unfall ist innert 2 Monaten möglich. Die Umtriebs Entschädigung kostet Fr. 100.-

7.    Materialverluste / Materialdefekte vom Partyhof

Materialschäden (keine Abnützungsschäden) an Spielsachen oder Einrichtungen werden in Rechnung gestellt.

8.    Annullation oder Änderung der Buchung durch den Partyhof

Sofern auf der Anmeldebestätigung eine Mindestanzahl an Teilnehmern aufgeführt ist und diese nicht erreicht wird, kann der Partyhof die Buchung auch kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatztermine umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Wird die Buchung infolge Krankheit (seitens Anbieter), höherer Gewalt, Epidemie, ausserordentlicher Wetter- oder Naturverhältnisse, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Partyhof die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Diesfalls wird der bezahlte Preis nicht zurückerstattet. Es wird ein Ersatztermin für die fehlende Zeit innert 3 Monate angeboten. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken, kranke oder verletzte Tiere) erfordern. Der Partyhof bemüht sich diesfalls, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

9.    Teilnahmebedingungen

Bitte beachten Sie, dass keine kranken Kinder an den Angeboten vom Partyhof teilnehmen können.

Das Mitbringen von eigenen Tieren ist nicht erlaubt.

Das Rauchen, auf dem ganzen Hof, ist strengstens verboten! Fragen Sie nach den Raucherzonen.

10.  Versicherung

Der Kunde ist durch den Veranstalter nicht versichert, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für verlorene Gegenstände, verschmutzte oder beschädigte Kleidung kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

11.  Bildrechte

Der Kunde erklärt sich durch die Anmeldung eines unserer Angebote damit einverstanden, dass der Partyhof Fotos des Events (inkl. Personen) für Werbezwecke verwenden dürfen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss es dem Partyhof schriftlich mitgeteilt werden!

12.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.